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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Lieferausschlüsse und bauseitige Leistungen
  • Abladen und einwandfreie Lagerung der Maschinen sowie Transport an den Aufstellungsort.
  • Befestigungsmittel, Hebezeuge, Gabelstapler
  • Alle Fundamentmauerstemmarbeiten etc, sowie Kabelkanäle und deren Abdeckung.
  • Alle Übergänge und Podeste, einschließlich Geländer und Umwehrungen etc. sowie Warn-und Hinweisschilder, die für ein unfallsicheres Betreiben der Anlage unbedingt erforderlich sind.
  • Alle in der technischen Spezifikation für bauseitige Lieferung vorgesehenen Einrichtungen.
 
Lieferbedingungen
  • Aufstellung und Inbetriebnahme: Aufstellung und Inbetriebnahme erfolgt schnellstmöglich zu den üblichen Spesen-und Stundensätzen.
  • Preisstellung: ab Werk Mittenwalde, Preise gelten rein Netto
  • Liefertermin: nach Vereinbarung
  • Zahlung ohne Abzug: 30% Anzahlung, 60% nach Lieferung, 10% nach Inbetriebnahme und Abnahme
 
Gewährleistung
  • Sie erhalten eine Gewährleistung von 12 Monaten im Mehrschichtbetrieb, gerechnet ab Abnahme der Anlage, spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme.
  • Wir haften für Mängel des Materials, der Konstruktion und der Fertigung, ausgenommen sind Verschleißteile. Fehlerhafte Teile werden von uns nach Ermessen ausgebessert oder geliefert.
  • Jegliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
 
Haftung
 
Gilt für den gesamten Umfang des Angebotes. Dieses ist so zu verstehen, dass jeglicher Anspruch auf Ersatz für Schäden, die nicht an den gelieferten Maschinen selbst entstanden sind (d.h. Produktions- oder Gewinnverluste) ausgeschlossen sind.
 

Eigentumsvorbehalt
 
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Begleichung aller Forderungen vor. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand an Dritte weitergereicht wird.
 

Planungsvorbehalt
 
Wir behalten uns bis zum Schluss der Planungsphase das Recht vor, Änderungen an Maschinen und Einrichtungen sowie im Layout vorzunehmen, sofern sie unserer Meinung nach im Sinne einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anlage sowie der Hebung der Qualität des Produktes gedacht sind.

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